Zumindest laut Patrick Breyer. Dort steht nämlich nicht nur, dass Leute, die privat Dienste - zu denen unter anderem ein offenes W-LAN oder aber auch ein TOR-Server zählen dürften - betreiben, nicht zur Datenspeicherung verpflichtet sind, sondern auch, dass diese nicht mal freiwillig auf Vorrat speichern dürf(t)en, wenn sie wollten (was hoffentlich niemand tut!).
Kommerzielle Dienste sind übrigens ebenfalls ausgenommen, wenn sie nicht «öffentlich» sind, also nur einer begrenzten Anzahl an Personen zur Verfügung stehen. Das Netz eines - öffentlich zugänglichen - Vereins beispielsweise zählt aber wiederum nicht dazu.





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